Honorar

 

Vor­in­for­ma­tion und Erst­be­ra­tung
Sie können sich jeder­zeit vorab infor­mieren oder eine Erst­be­ra­tung in Anspruch nehmen. Ob tele­fo­nisch oder in der Praxis – Ihnen ent­stehen dafür keine Kosten!

Honorar für Nach­hilfe und Lernförderung

Da für jedes Kind ein indi­vi­du­eller För­der­plan erstellt wird der unter­schied­liche The­ra­pie­ele­mente beinhaltet ist es nicht mög­lich eine gene­relle Vor­aus­sage über die Kosten zu machen. Ich erstelle Ihnen aber gerne einen unver­bind­li­chen Kos­ten­vor­an­schlag für Ihr Kind.

Grund­sätz­lich gilt:

Es sollte kein Kind aus finan­zi­ellen Gründen von der Lern­för­de­rung aus­ge­schlossen bleiben. Spre­chen Sie uns ein­fach darauf an - es kann für alles eine Lösung gefunden werden.

För­der­mög­lich­keiten

Alle, die Arbeits­lo­sen­geld II oder andere Leis­tungen zur Unter­stüt­zung erhalten, haben die Mög­lich­keit, beim Job­center oder der Stadt Wup­pertal Unter­stüt­zungs­leis­tungen aus dem Bildungs- und Teil­ha­be­paket zu beantragen.

Auch für nicht nur vor­über­ge­hende, außer­schu­li­sche Lern­the­rapie bei Dys­kal­kulie und Lese-Rechtschreibschwäche besteht laut einem Urteil des Sozi­al­ge­richts Schleswig bei BuT  ein Anspruch auf Kostenübernahme. 

Es gibt außerdem die Mög­lich­keit, über das Jugendamt einen Antrag im Rahmen der Ein­glie­de­rungs­hilfe (§ 35a Abs. 1 S.2 SGB VIII) auf Kos­ten­über­nahme sowohl für die Lern­the­rapie als auch für das psy­cho­mo­to­ri­sche Trai­ning zu stellen.

Gerne bin ich Ihnen beim Aus­füllen Ihrer Antrags­for­mu­lare behilflich.

 

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