Honorar

 

Vor­in­for­ma­tion und Erstberatung
Sie kön­nen sich jeder­zeit vorab infor­mie­ren oder eine Erst­be­ra­tung in Anspruch neh­men. Ob tele­fo­nisch oder in der Pra­xis – Ihnen ent­ste­hen dafür keine Kosten!

Hono­rar für Nach­hilfe und Lernförderung

Da für jedes Kind ein indi­vi­du­el­ler För­der­plan erstellt wird der unter­schied­li­che The­ra­pie­ele­mente beinhal­tet ist es nicht mög­lich eine gene­relle Vor­aus­sage über die Kos­ten zu machen. Ich erstelle Ihnen aber gerne einen unver­bind­li­chen Kos­ten­vor­anschlag für Ihr Kind.

Grund­sätz­lich gilt:

Es sollte kein Kind aus finan­zi­el­len Grün­den von der Lern­för­de­rung aus­ge­schlos­sen blei­ben. Spre­chen Sie uns ein­fach dar­auf an - es kann für alles eine Lösung gefun­den werden.

För­der­mög­lich­kei­ten

Alle, die Arbeits­lo­sen­geld II oder andere Leis­tun­gen zur Unter­stüt­zung erhal­ten, haben die Mög­lich­keit, beim Job­cen­ter oder der Stadt Wup­per­tal Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen aus dem Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket zu beantragen.

Auch für nicht nur vor­über­ge­hende, außer­schu­li­sche Lern­the­ra­pie bei Dys­kal­ku­lie und Lese-Recht­schreib­schwä­che besteht laut einem Urteil des Sozi­al­ge­richts Schles­wig bei BuT  ein Anspruch auf Kostenübernahme. 

Es gibt außer­dem die Mög­lich­keit, über das Jugend­amt einen Antrag im Rah­men der Ein­glie­de­rungs­hilfe (§ 35a Abs. 1 S.2 SGB VIII) auf Kos­ten­über­nahme sowohl für die Lern­the­ra­pie als auch für das psy­cho­mo­to­ri­sche Trai­ning zu stellen.

Gerne bin ich Ihnen beim Aus­fül­len Ihrer Antrags­for­mu­lare behilflich. 

 

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