Vorinformation und Erstberatung
Sie können sich jederzeit vorab informieren oder eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Ob telefonisch oder in der Praxis – Ihnen entstehen dafür keine Kosten!
Honorar für Nachhilfe und Lernförderung
Da für jedes Kind ein individueller Förderplan erstellt wird der unterschiedliche Therapieelemente beinhaltet ist es nicht möglich eine generelle Voraussage über die Kosten zu machen. Ich erstelle Ihnen aber gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihr Kind.
Grundsätzlich gilt:
Es sollte kein Kind aus finanziellen Gründen von der Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Sprechen Sie uns einfach darauf an - es kann für alles eine Lösung gefunden werden.
Fördermöglichkeiten
Alle, die Arbeitslosengeld II oder andere Leistungen zur Unterstützung erhalten, haben die Möglichkeit, beim Jobcenter oder der Stadt Wuppertal Unterstützungsleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Auch für nicht nur vorübergehende, außerschulische Lerntherapie bei Dyskalkulie und Lese-Rechtschreibschwäche besteht laut einem Urteil des Sozialgerichts Schleswig bei BuT ein Anspruch auf Kostenübernahme.
Es gibt außerdem die Möglichkeit, über das Jugendamt einen Antrag im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 35a Abs. 1 S.2 SGB VIII) auf Kostenübernahme sowohl für die Lerntherapie als auch für das psychomotorische Training zu stellen.
Gerne bin ich Ihnen beim Ausfüllen Ihrer Antragsformulare behilflich.