Vor allem Familien mit geringem Einkommen haben oft Schwierigkeiten die Kosten für Lernförderung aus eigener Kraft zu stemmen - vor allem dann, wenn ihr Kind mehrere verschiedene Fördermaßnahmen benötigt.
Es gibt die Möglichkeit, über das Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme durch das Jugendamt sowohl für die Lerntherapie als auch für das psychomotorische Training zu stellen.
Nach § 35a Abs. 1 S.2 SGB VIII kann im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kostenübernahme beantragt werden.
Doch laut einem Urteil des Sozialgericht Schleswig, Beschluss vom 11.12.2013 - S 22 AS 177/13 ER, besteht auch bei BuT Anspruch auf Kostenübernahme für nicht nur vorübergehende, außerschulische Lerntherapie bei Dyskalkulie und Lese-Rechtschreibschwäche.
Hier finden Sie den passenden Link dazu:
Quelle: RA Helge Hildebrandt, Holtenauer Straße 154, 24105 Kiel,
Aber auch wenn Sie keine Möglichkeit haben, Förderungen zu erhalten: zögern Sie nicht, uns darauf anzusprechen. Kein Kind soll aus finanziellen Gründen von der Lernförderung ausgeschlossen bleiben! Gemeinsam finden wir bestimmt eine Lösung.