Förderungsmöglichkeiten für die Lerntherapie und Motopädie

Vor allem Fami­lien mit gerin­gem Ein­kom­men haben oft Schwie­rig­kei­ten die Kos­ten für Lern­för­de­rung aus eige­ner Kraft zu stem­men - vor allem dann, wenn ihr Kind meh­rere ver­schie­dene För­der­maß­nah­men benötigt.

Es gibt die Mög­lich­keit, über das Jugend­amt einen Antrag auf Kos­ten­über­nahme durch das Jugend­amt sowohl für die Lern­the­ra­pie als auch für das psy­cho­mo­to­ri­sche Trai­ning zu stellen.

Nach § 35a Abs. 1 S.2 SGB VIII kann im Rah­men der Ein­glie­de­rungs­hilfe die Kos­ten­über­nahme bean­tragt werden.

 Doch laut einem Urteil des Sozi­al­ge­richt Schles­wig, Beschluss vom 11.12.2013 - S 22 AS 177/13 ER, besteht auch bei BuT Anspruch auf Kos­ten­über­nahme für nicht nur vor­über­ge­hende, außer­schu­li­sche Lern­the­ra­pie bei Dys­kal­ku­lie und Lese-Rechtschreibschwäche.

 Hier fin­den Sie den pas­sen­den Link dazu:

 Quelle: RA Helge Hil­de­brandt, Hol­ten­auer Straße 154, 24105 Kiel, 

Beschluss:http://sozialberatung-kiel.de/2013/12/13/hartz-iv-anspruch-auf-auserschulische-lerntherapie-bei-dyskalkulie/ 

Aber auch wenn Sie keine Mög­lich­keit haben, För­de­run­gen zu erhal­ten: zögern Sie nicht, uns dar­auf anzu­spre­chen. Kein Kind soll aus finan­zi­el­len Grün­den von der Lern­för­de­rung aus­ge­schlos­sen blei­ben! Gemein­sam fin­den wir bestimmt eine Lösung.

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